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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seekraftwerk – Fitnessstudio Bildstraße 9, 88149 Nonnenhorn Inhaber: Andreas Bruderhofer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seekraftwerk Fitnessstudio (Stand: Februar 2026) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Seekraftwerk Fitnessstudio, Bildstraße 9, 88149 Nonnenhorn (nachfolgend „Studio“) und dem Mitglied (nachfolgend „Mitglied“) über die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen des Studios. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. § 2 Vertragsabschluss und Laufzeit (1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung oder elektronische Bestätigung durch das Mitglied sowie Annahme durch das Studio zustande. (2) Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif. Sofern nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. (3) Das Mitglied kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und kann per Brief, E-Mail oder über die MySports App erfolgen. § 3 Außerordentliche Kündigung (1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mitglied die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dazu zählen insbesondere: – Wohnortwechsel über 30 km, – ärztlich nachgewiesene dauerhafte oder längere Krankheit, – Tod des Mitglieds, – erhebliche Änderung der Öffnungszeiten oder Leistungen, – vom Studio veranlasste Beitragserhöhung. § 4 Zutritt und Nutzung (1) Der Zutritt erfolgt ausschließlich über den personalisierten QR-Code in der MySports-App. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. (2) Bei unberechtigter Nutzung durch Dritte kann das Studio eine Vertragsstrafe bis zu 200 € erheben und den Vertrag fristlos kündigen. (3) Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Das Mitglied hat die Hausordnung einzuhalten; diese hängt im Studio gut sichtbar aus. § 5 Beiträge und Zahlungsweise (1) Die Beiträge sind monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift zu entrichten. (2) Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann das Studio den Vertrag fristlos kündigen. Der Restbetrag bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin wird sofort fällig. (3) Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds, soweit es diese zu vertreten hat. (4) Bei Preisanpassungen gemäß § 3 Abs. 2 steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. (5) Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag gegen mich an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und die Forderungsabrechnung auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einziehung der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister. § 6 Vorübergehende Schließung (1) Das Studio darf den Betrieb aus organisatorischen, technischen oder behördlichen Gründen bis zu zehn Tage im Jahr schließen (z. B. Umbau, Wartung, gesetzliche Feiertage). (2) Eine längere Schließung liegt vor, wenn mehr als fünf Schließtage am Stück erfolgen. Bei längerer Schließung ruht der Vertrag, und die Beitragspflicht entfällt anteilig. (3) Bei vorübergehender Schließung nach § 6 Abs. 1 und 2 besteht kein Sonderkündigungsrecht. § 7 Haftung (1) Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. (2) Das Studio haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (3) Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vom Studio vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. (4) Das Mitglied haftet für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden. § 8 Datenschutz und Videoüberwachung Seekraftwerk erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung, Trainingszugang per App). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Bank für Lastschriften, App-Anbieter). Mitglieder haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO: Seekraftwerk – Inhaber Andreas Bruderhofer, Bildstraße 9, 88149 Nonnenhorn, E-Mail: servus@seekraftwerk.de. Bestimmte Bereiche des Studios (z. B. Eingangsbereich, Trainingsfläche) können zur Sicherheit per Videokamera überwacht werden. Aufzeichnungen werden nur zweckgebunden verwendet und nach angemessener Frist gelöscht. Umkleiden und Toiletten sind hiervon ausgenommen. § 9 Minderjährige Mitglieder (1) Mitgliedschaften für Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. (2) Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Studio bis spätestens 22:00 Uhr nutzen. (3) Kinder unter 16 Jahren sind vom Training ausgeschlossen. § 10 Startpaket und Tarife (1) Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Startgebühr von 39,90 € erhoben. Die Startgebühr wird für die Anbindung an die Mitgliedersoftware sowie für die Nutzung der MySports App fällig. (2) Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und dem gewählten Tarif (Tageskarte, Flex, 12 Monate, 24 Monate). § 11 Ruhezeiten (1) Das Mitglied kann bei Krankheit oder beruflich bedingter Abwesenheit den Vertrag ruhend stellen. (2) Der Antrag ist schriftlich zu stellen und durch Nachweise zu belegen. (3) Während der Ruhezeit ruhen die beiderseitigen Pflichten; der Vertrag verlängert sich um diesen Zeitraum. § 12 Höhere Gewalt (1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) befreien das Studio für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. (2) Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig gutgeschrieben oder als Ruhezeit verrechnet. (3) Eine außerordentliche Kündigung aus diesem Grund ist ausgeschlossen, sofern eine angemessene Kompensation erfolgt. § 13 Gesetzliche Gewährleistungsrechte Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine doppelte Nennung dieses Hinweises ist ausgeschlossen. § 14 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. (3) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Studios. (4) Es gilt deutsches Recht. (5) Das Studio nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil (§ 36 VSBG).